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Aufnahme
Unser Haus bietet zehn Plätze für Jungen und Mädchen. Das Aufnahmealter liegt zwischen drei und sechzehn Jahren. Jedes Kind hat ein eigenes Zimmer mit der Möglichkeit seine eigenen Ideen der Gestaltung einzubringen. Zusätzlich bieten wir zwei Plätze zur individuellen Verselbstständigung. (Trainingswohnen, Betreutes Wohnen)
Rechtliche Grundlagen
- Erziehungshilfe über Tag und Nacht
(§ 27/§ 34 SGB VIII)
- Eingliederungshilfe für seelisch/geistig behinderte
Kinder und Jugendliche
(§ 35a SGB VIII; §§ 53, 54 SGB XII)
- Für Jugendliche, die aus unserem Haus herauswachsen,
besteht die Möglichkeit des betreuten Wohnen. (§ 27, § 41/§ 34 SGB VIII)
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